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1980

05.11.1980: Examen von Margarita Mathiopoulos an der Universität Bonn (Thema der Magisterarbeit: Zur Bestimmung des Progressivismusarguments in der neueren westlichen Diskussion; Prüfer: Prof. Dr. Karl Dietrich Bracher)

1980(?)–1986: Entstehung ihrer Dissertation
• Thema (bis mind. März 1982): Die Idee des Fortschritts in den amerikanischen Präsidentschaftsdoktrinen nach dem Zweiten Weltkrieg (bzw. Die Idee des Fortschritts in den Amerikanischen Präsidentschaften von F. D. Roosevelt bis R. Reagan)
• endgültiges Thema: Geschichte und Fortschritt im Denken Amerikas. Ein europäisch-amerikanischer Vergleich; Erstgutachter: Prof. Dr. Karl Dietrich Bracher, Zweitgutachter: Dr. habil. Wolfgang Bergsdorf


1986

Sommer 1986: Fertigstellung der Dissertation

05.11.1986: Promotion an der Universität Bonn zur Dr. phil. (magna cum laude)

November/Dezember 1986: Nach Rückkehr von einer Konferenz (07.-09.11.1986) Beginn der Vorbereitungen für die Veröffentlichung der Dissertation.


1987

17.03.1987: Vorschlag des SPD-Vorsitzenden Willy Brandt, Margarita Mathiopoulos zur Sprecherin der Partei zu berufen; der „General-Anzeiger“ (Bonn) berichtet am 18.03.1987 in einem Portrait u.a. zur letzten Entstehungsphase der Dissertation ab März 1986: „Nach dem Zwölf-Stunden-Tag schrieb sie abends ihre Doktorarbeit [...].“

September 1987: Buchveröffentlichung der Dissertation (u.d.T. Amerika: Das Experiment des Fortschritts. Ein Vergleich des politischen Denkens in den USA und Europa) mit einem Geleitwort des Doktorvaters; im Vorwort u.a. Dank dem Athener Büro der Fulbright Foundation, „das meinen Studienaufenthalt in Harvard (1980/81) unterstützte“, sowie der Friedrich-Naumann-Stiftung, „die meine Promotion von 1981-83 finanzierte und mir 1982 einen weiteren Forschungsaufenthalt an der Harvard Universität ermöglichte“ (S. 11).

01.10.1987: Vorstellung der Buchausgabe im Bonner Presseclub


1988

Frühjahr 1988: Veröffentlichung eines Aufsatzes („Über die Amerikanische und Französische Revolution“) von Margarita Mathiopoulos, der – zusammen mit dort plagiierten Textpassagen – weitgehend der Dissertation entnommen ist


1989

11.09.1989: Das Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ veröffentlicht Plagiatsvorwürfe und zitiert Reaktionen von Margarita Mathiopoulos sowie des Doktorvaters.

18.09.1989: Veröffentlichung eines Leserbriefs von Margarita Mathiopoulos im SPIEGEL („Ich habe Tatsachen übernommen, nicht Ideen gestohlen.“)

18.09.1989: Schreiben des Dekans der Philosophischen Fakultät Bonn, Prof. Dr. Siegfried Kross, an Prof. Dr. Klaus Hildebrand mit der Bitte, „für die Fakultät ein Gutachten über diesen Fall [bzgl. „nicht gekennzeichnete Fremdtexte“ in der Dissertation Mathiopoulos] zu schreiben“

20.09.1989: Buchveröffentlichung der Dissertation in den USA (engl. Übers. u.d.T. History and Progress. In Search of the European and American Mind)

(vermutl.) September 1989 [Ersch.datum der Zs. bisher nicht näher bestimmbar]: Dr. Andreas Falke rügt in einer Rezension der deutschen Buchausgabe für die Zeitschrift „German Politics and Society“ u.a. auch mehrere Plagiate.

02.10.1989: Brief von Prof. Dr. Erich Angermann (Köln) an Margarita Mathiopoulos, der sich mit Falkes Vorwürfen beschäftigt und die Unregelmäßigkeiten als „Schlamperei“ qualifiziert sowie von „monierten Flüchtigkeitsfehlern und Schiefheiten“ spricht (Wortlaut des Briefes bisher nur im Bericht der Untersuchungskommission belegt)

09.10.1989: Veröffentlichung eines Leserbriefs von Prof. Dr. Horst Mewes (Boulder/Colorado) im SPIEGEL


1990

08.04.1990: Prof. Dr. Klaus Hildebrand verfasst „Gutachten zur 'causa Mathiopoulos'“

16.10.1990: Dr. Andreas Falke übersendet dem Dekan („unaufgefordert“) ein Kopienkonvolut mit markierten Stellen von Textübernahmen (lt. Bericht der Untersuchungskommission).

17.10.1990: Die Philosophische Fakultät setzt im Fall Mathiopoulos eine Kommission zur Klärung des Täuschungsvorwurfs ein.

30.11.1990: Erste Sitzung der Kommission (zum rechtlichen Rahmen und zur Vorbereitung der Sachverhaltsermittlung; Auftrag an die Professoren Schwarz und Knütter, „über die Dissertation und insbesondere deren Zitierpraxis zu berichten“) (lt. Bericht der Untersuchungskommission)


1991

16.01.1991: Prof. Dr. Hans-Peter Schwarz verfasst gutachterlichen „Vermerk“ zur Arbeitsweise in der Dissertation unter Würdigung bisheriger Gutachten und Hinweise

16.01.1991: Zweite Sitzung der Kommission mit Erstattung der am 30.11.1990 erbetenen Berichte (lt. Bericht der Untersuchungskommission)

17.01.1991: Telefonische Einladung des Dekans an Margarita Mathiopoulos, in der dritten Sitzung der Kommission am 24.01.1991 zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen (lt. Bericht der Untersuchungskommission)

18[sic].01.1991: Prof. Dr. Hans-Helmuth Knütter verfasst gutachterliche Stellungnahme zum ersten Kapitel (S. 19-72) des Buches [möglicherweise falsches Datum, da lt. Kommissionsbericht Knütters Stellungnahme auf der Sitzung am 16.01.1991 vorgelegen haben soll - oder aber Hinweis auf Nachreichung mit korrekter Datumsangabe]

24.01.1991: Dritte Sitzung der Kommission mit persönlicher Stellungnahme von Margarita Mathiopoulos (lt. Bericht der Untersuchungskommission)

wohl vor 30.01.1991: Brief [Datum nicht erwähnt] von Prof. Dr. Karl Dietrich Bracher an den Dekan mit dem Urteil, dass die Dissertation „eine beachtliche geistige Leistung“ darstelle und er auch in Kenntnis der Mängel bei der Begutachtung nur gefordert hätte, „die Annahme der Dissertation von der Erfüllung weiterer Auflagen abhängig zu machen“ (Schreiben nur im Bericht der Untersuchungskommission erwähnt, Wortlaut des Briefes über die vorstehenden Zitate hinaus bisher unveröffentlicht)

30.01.1991: Sitzung des Erweiterten Fakultätsrates, in der Kommissionsmitglied Keipert über Rahmen, Verlauf und Ergebnis der Prüfung („einstimmig“, „kein Anlaß zum Einschreiten wegen eines Täuschungsvorwurfs“) berichtet. Nach Erörterung folgt das Gremium „der Empfehlung der Kommission mit großer Mehrheit (bei 2 Gegenstimmen)“

nach 30.01.1991 („in der vorlesungsfreien Zeit“): Ausarbeitung eines schriftlichen Berichts durch die Kommission

31.01.1991: Der Dekan unterrichtet den Anwalt von Mathiopoulos telefonisch über den Inhalt des Fakultätsratsbeschlusses vom 30.01.1991 sowie über die Sachverhaltsfeststellungen der Untersuchungskommission.
Vermerk des Dekans, auf die Bitte des Anwalts,„der Klägerin nur eine Nachricht über das Nichteinschreiten zu übermitteln“, dieses nicht zugesagt zu haben, da der „Ruf der Fakultät“ eine Feststellung des Sachverhaltes „notwendig mache“. (Urteil OVG NRW v. 10.12.2015, Abs. 47)

20.02.1991: Schreiben des Anwalts an den Dekan mit der „eindringlich[en]“ Bitte, „in dem an Frau Dr. N. [Mathiopoulos] oder mich als ihren Bevollmächtigten zu richtenden Schreiben auf eine Erwähnung und Bewertung der methodischen Mängel zu verzichten, sondern lediglich den schlichten Abschluss des Verfahrens und die Entscheidung, daß nach Überprüfung durch die Fakultät Maßnahmen nicht veranlaßt sind, dort aufzuführen.“ (zit. n. Urteil OVG NRW v. 10.12.2015, Abs. 45)

[25.03.1991: Bericht der Kommission im parallel untersuchten Bonner Plagiatsfall Professor Dr. Elisabeth Ströker: „Bei dieser Sachlage kann die Kommission der Fakultät nur empfehlen, mit dem Ziel der Titelentziehung gegen Frau Dr. Ströker nicht einzuschreiten.“ (Die Kommission wurde am 17.10.1990 eingesetzt und tagte am 30.11.1990 und 23.01.1991.)]

30.04.1991: Schreiben der Philosophischen Fakultät an Mathiopoulos: Keine Aberkennung des Doktorgrads, da wesentlich sei, dass die Arbeit trotz „ihrer handwerklichen Mängel eine originelle These vertritt“ („Der Erweiterte Fakultätsrat hat nach diesem Bericht beschlossen, daß für die Philosophische Fakultät kein Anlaß besteht, gegen Sie wegen des Vorwurfs der Täuschung einzuschreiten.“)

Herbst 1991: Rezension der Dissertation durch Prof. Dr. Kurt L. Shell sowie Dokumentation von Plagiatsfundstellen in der Zeitschrift „Amerikastudien“


1992

12.12.1992: Patrick Bahners erwähnt in einem FAZ-Artikel „das frühzeitige Ende ihrer akademischen Karriere durch den Nachweis, daß ihre Doktorarbeit in Teilen ohne Nachweis aus Standardwerken abgeschrieben ist“. Mathiopoulos erwirkt eine Gegendarstellung, die am 17.12.1992 erscheint.


1993

25.03.1993: Gegendarstellung von Mathiopoulos zur Shell-Rezension von 1991, die später im Jahr in den „Amerikastudien“ erscheint

1993: Mathiopoulos erwähnt in ihrem Buch Das Ende der Bonner Republik. Beobachtungen einer Europäerin den 1989 erhobenen Plagiatsvorwurf durch einen „junge[n] antiamerikanische[n] USA-Forscher“.


1994

1994: Prof. Dr. Gert Krell (Universität Frankfurt am Main) wird um ein Gutachten zur Bewerbung von Margarita Mathiopoulos um eine Honorarprofessur an der TU Braunschweig gebeten. Bei seinen Recherchen stößt Krell auf Plagiate in der Dissertation, schickt eine „kleine Dokumentation“ dazu an seinen Auftraggeber und rät von einer Bestellung ab.


1995

Februar 1995: Nach (befürwortenden) Gutachten von
Prof. Dr. Klaus Lompe (TU Braunschweig, 1994)
Prof. Dr. Gerhard W. Wittkämper (Universität Münster, 04.08.1994)
Prof. Dr. Claus Leggewie (Universität Gießen, 10.02.1995)
Bestellung zur Honorarprofessorin für US-Außenpolitik und Internationale Politik an der TU Braunschweig

Juni 1995: Veröffentlichung des Buches Was ich denke von Margarita Mathiopoulos, dessen beide Anfangskapitel weitgehend der Dissertation entnommen sind und dort plagiierte Textpassagen enthalten


2002

Februar 2002: Nach Gutachten von
Prof. Dr. Christian Hacke (Universität Bonn, 10.01.2002)
Prof. Dr. Bernhard R. Kroener (Universität Potsdam, 11.01.2002)
Bestellung zur Honorarprofessorin für US-Außenpolitik und Internationale Sicherheit an der Universität Potsdam

08.07.2002: Christian Bommarius weist in der „Berliner Zeitung“ auf die Plagiatserwähnungen im FAZ-Artikel von 1992 hin. Mathiopoulos klagt auf eine Gegendarstellung auf der Titelseite, zieht ihren Antrag bei der Gerichtsverhandlung am 15.08.2002 aber wieder zurück, nachdem der Anwalt der Zeitung die Plagiatsdokumentation in den „Amerikastudien“ von 1991 präsentiert hatte.


2011

16.02.2011: Mit einem Artikel in der Süddeutschen Zeitung beginnt die öffentliche Diskussion in der Plagiatsaffäre Guttenberg. Am folgenden Tag startet das GuttenPlag Wiki, wo die Guttenberg-Dissertaton kollaborativ analysiert und Plagiate dokumentiert werden.

20.02.2011 (online am 19.02.): Eingeleitet mit „Wie sich Guttenberg wohl fühlt? Margarita Mathiopoulos könnte das wissen.“ erinnert die Journalistin Lydia Harder in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ an den Fall Mathiopoulos.

01.03.2011: Prof. Dr. Andreas Falke berichtet in den „Nürnberger Nachrichten“ über seine damaligen Erfahrungen als Folge seiner Rezension von 1989.

28.03.2011: Das VroniPlag Wiki wird gegründet.

28.04.2011: Beginn der kollaborativen Analyse der Mathiopoulos-Dissertation im VroniPlag Wiki. Ausgangspunkt sind die bereits 1989/91 dokumentierten Plagiate. Erste Visualisierung („Barcode“) [1] am gleichen Abend

30.04.2011: Letzter Barcode, der ausschließlich die in den „Amerikastudien“ bereits angeführten Stellen dokumentiert (Plagiatsfundstellen auf 18 von 352 Seiten (5,1 %): [2]

12.05.2011: Erster Barcode, der die Dokumentation von über den Untersuchungsstand 1991 hinausgehenden Stellen darstellt: [3]

25.05.2011: Der Stand der Dokumentation im Jahr 1991 wird zu Vergleichszwecken noch einmal als eigener Barcode festgehalten [4]

14.06.2011: Auf der Startseite von VroniPlag Wiki wird der Fall Mathiopoulos dauerhaft aufgenommen, nachdem er dort bereits am Vortag für ca. 20 Minuten sichtbar gewesen war:
• 13.06.2011 01:05-01:26 [5]
• 14.06.2011 23:44 [6]

18.06.2011: Der stellvertretende Pressesprecher der Universität Bonn erläutert, warum man bislang keinen Handlungsbedarf sieht: „Die bisherigen Angaben reichen noch nicht für ein Überprüfungsverfahren, es muss klar werden, dass es sich an den fraglichen Stellen nicht um ihre eigene Leistung handelt.“

20.06.2011: Der emeritierte Potsdamer Sprachwissenschaftler Joachim Gessinger fordert in Schreiben an die zuständigen Stellen „eine Überprüfung der Vorwürfe durch die Universität Potsdam, sowie, falls diese sich bestätigen, den Entzug der Honorarprofessur.“

27.06.2011: VroniPlag Wiki veröffentlicht einen Bericht zum Untersuchungsstand.

Juni (– Dezember) 2011: Veröffentlichung positiver Gutachten (1994/95 und 2002) auf der Homepage von Margarita Mathiopoulos

27.06.2011: Die Universität Bonn beschließt aufgrund der VroniPlag-Dokumentation eine Klärung der Faktenlage, ob eine erneute Überprüfung der Dissertation erforderlich und rechtlich möglich ist.

11.07.2011 (so lt. Urteil OVG NRW v. 10.12.2015) oder 12.07.2011: Die Universität Bonn beschließt eine erneute Überprüfung der Dissertation und setzt dafür eine Arbeitsgruppe ein. („Den Anstoß für die erneute Revision hatte die Internetplattform VroniPlag gegeben.“)

14.07.2011: Der österreichische Politiker Hans-Peter Martin erwähnt auf seiner Homepage seine Beschäftigung mit dem Fall als Journalist für den SPIEGEL 1989 „auf Grund von Hinweisen aus Washington“. („Dabei erlebte er, wie intensiv Chefredakteur Erich Böhme eingriff.“)

29.07.2011: Plagiatsfundstellen auf 165 von 352 Seiten (46,88 %) bei VroniPlag Wiki dokumentiert

Anfang August 2011: Für die Tätigkeit der im Juli 2011 eingesetzten Arbeitsgruppe verfasst „Prof. Dr. H.“ [d.i. wohl Prof. Dr. Klaus Gärditz] einen „Vorbereitenden Aktenvermerk zum Rechtsrahmen“ (lt. Urteil OVG NRW v. 10.12.2015).

14.09.2011: Prof. Dr. Gert Krell (Frankfurt) berichtet, 1994 um ein Gutachten gebeten worden zu sein und darin nach Plagiatsfunden von einer Bestellung von Margarita Mathiopoulos zur Honorarprofessorin an der TU Braunschweig abgeraten zu haben (s.a. 1994).

26.09.2011: Aktenvermerke der Berliner Kanzlei RAUE LLP mit Darlegungen zur juristischen Bewertung des Falles und der Plagiatsvorwürfe gegen ihre Mandantin (betr. „Bestandskraft der Überprüfungsentscheidung“ von 1991: [7], betr. „Vorrausetzungen einer Täuschung im Promotionsverfahren“: [8])

27.09.2011: Schreiben der Kanzlei RAUE an die Universität Bonn mit Darlegungen zur juristischen Bewertung des Falles und der Plagiatsvorwürfe (lt. Schreiben vom 29.02.2012, S. 4)

17.10.2011: Einberufung einer Arbeitsgruppe durch den Promotionsausschuss zur Vorbereitung einer Entscheidung über die Täuschungsvorwürfe (lt. Aktenvermerk Kanzlei RAUE vom 26.09.2011, S. 4)

28.11.2011: Die Untersuchungskommission legt in ihrem Bericht dar, „dass wohl deutlich über 40 % der Dissertation von Plagiaten betroffen seien“ (lt. Urteil VG Köln v. 06.12.2012, Abs. 4).
Der Promotionsausschuss spricht sich auf der Grundlage des Berichts für die Entziehung des Doktorgrades aus. (Schreiben Prof. Dr. Klaus Gärditz an den freien Journalisten Dr. Hermann Horstkotte vom 16.12.2011 lt. Schreiben Kanzlei RAUE an Universität Bonn vom 22.12.2011, S. 1 f.)

Ende November 2011: Eröffnung eines förmlichen Verfahrens zur Entziehung des Doktorgrades (lt. Urteil VG Köln v. 06.12.2012, Abs. 5)

12.12.2011: Schreiben der Kanzlei RAUE an die Universität Bonn mit Untersuchung der ersten 39 der vom Promotionsausschuss monierten Textstellen (lt. Schreiben Kanzlei RAUE vom 29.02.2012, S. 11 f.)

15.12.2011: Telefonat von Anwalt Prof. Dr. Wolfgang Kuhla (Kanzlei RAUE) mit Prof. Dr. Klaus Gärditz (Universität Bonn) mit Äußerung von „Zweifel an der Sachlichkeit der Tatsachenermittlungen durch die Arbeitsgruppe des Promotionsausschusses“ (lt. Schreiben Kanzlei RAUE an Universität Bonn vom 22.12.2011, S. 2)

16.12.2011: Prof. Dr. Klaus Gärditz erwähnt in einem Schreiben an den freien Journalisten Dr. Hermann Horstkotte (Bonn) das – diesem demnach bereits bekannte – Votum des Promotionsausschusses vom 28.11.2011 für die Entziehung des Doktorgrades. (lt. Schreiben Kanzlei RAUE an Universität Bonn vom 22.12.2011, S. 1 f.)

19.12.2011: Der Promotionsausschuss empfiehlt, den Doktorgrad zu entziehen; eine abschließende Entscheidung der Fakultät wird für den 01.02.2012 in Aussicht gestellt.

19.12.2011: Prof. Dr. Claus Leggewie distanziert sich von seinem befürwortenden Gutachten von 1995 („Ohne Umschweife: Mein Gutachten war ein Fehler. Gegen damals zirkulierende Plagiatsvorwürfe war von Personen, denen ich vertrauen zu können meinte, eine regelrechte rhetorische Abwehrkulisse aufgebaut worden.“)

20.12.2011: Die Universität Braunschweig informiert in einer Pressemitteilung, dass „[n]ach einer rechtsgültigen Entscheidung der Universität Bonn“ die Aberkennung der Honorarprofessur „auf Antrag der Fakultät und nach Stellungnahme des Senats vom Präsidium ausgesprochen“ werde.

20.12.2011 (abends): Prof. Dr. Klaus Gärditz übermittelt eine gegenüber der Universität Bonn abgegebene „Dienstliche Erklärung“ an die Kanzlei RAUE. (lt. Schreiben Kanzlei RAUE an Universität Bonn vom 22.12.2011, S. 1 f.)

22.12.2011: Schreiben der Kanzlei RAUE an die Universität Bonn mit „Befangenheitsrüge“ und u.a. der Aufforderung, „künftig keine Verlautbarung gegenüber der Presse zum Verfahren ohne vorherige Rücksprache mit uns zu tätigen“


2012

24.01.2012: Das MMDoku Wiki wird gegründet. (Eine Dokumentation zum Fall Mathiopoulos wurde seit dem 30.04.2011 auf einer Diskussionsseite im VroniPlag Wiki (Versionsgeschichte) geführt und ab dem 19.06.2011 in einem eigenen Bereich im VroniPlag Wiki fortgesetzt.)

27.01.2012 (bzw. 16.01.2012 lt. Schreiben Kanzlei RAUE vom 29.02.2012, S. 1): Die Philosophische Fakultät räumt Margarita Mathiopoulos auf Bitten ihres Anwalts eine Fristverlängerung für die Abgabe einer Stellungnahme ein (lt. Schreiben Kanzlei RAUE vom 29.02.2012, S. 1 bis zum 29.02.2012); die Entscheidung des Fakultätsrates wird daher auf den 18.04. verschoben.

25./26.02.2012: Prof. Dr. Andreas Falke äußert in einem im „General-Anzeiger“ (Bonn) veröffentlichten Leserbrief seine Verwunderung, „wie lange sich die Diskussion hinzieht. [...] Diese Dissertation hat sich zu einem großen Problem für die Bonner Universität entwickelt, deren Präsident sich gerne in der vordersten Front der Plagiatsbekämpfung sieht.“

29.02.2012: Schreiben der Kanzlei RAUE an die Universität Bonn mit Untersuchung weiterer 61 der vom Promotionsausschuss monierten Textstellen und Antrag auf Einstellung des Verfahrens

13.03.2012: Der Doktorvater Karl Dietrich Bracher äußert über die Dissertation, dass er sie nach wie vor „gut lesbar“ finde und es für „keine glückliche Entwicklung“ halte, „wenn jetzt Buchstabe für Buchstabe verglichen wird.“

02.04.2012: Der Promotionsausschuss der Philosophischen Fakultät beschließt, Margarita Mathiopoulos den Doktorgrad zu entziehen.

18.04.2012: Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät bestätigt (ohne Gegenstimme) den Beschluss des Promotionsausschusses vom 02.04.2012 und lässt die Entziehung des Doktorgrads damit wirksam werden. Die Entscheidungen von 1991 wurden zuvor als objektiv rechtswidrig aufgehoben. [9]
In der Begründung wird (lt. Urteil VG Köln v. 06.12.2012, Abs. 6) u.a. ausgeführt, für die Entziehung spreche „vor allem die außergewöhnliche Qualität und Quantität der Verstöße gegen allgemein anerkannte Zitierregeln. Die wahre Dimension der Regelverletzung habe von der Fakultät mit zumutbarem Aufwand erst ermittelt werden können, als elektronische Möglichkeiten des Textvergleichs zur Verfügung gestanden hätten, die dezentrale Kontrollmöglichkeiten durch eine interessierte Öffentlichkeit eröffnet hätten.“

18.04.2012 (– mind. Januar 2013): Veröffentlichung von Schriftverkehr der Kanzlei RAUE mit der Universität Bonn (2011/2012) sowie von Dokumentenkonvoluten (1990/1991) auf der Homepage von Margarita Mathiopoulos

19.04.2012: Die Kanzlei RAUE reicht eine Klage am Verwaltungsgericht Köln gegen die Entziehung des Doktorgrads ein.

09.05.2012: Die Universität Potsdam informiert u.a. über eine schriftliche Erklärung von Margarita Mathiopoulos, wonach sie „die damaligen gravierenden und durchgängigen Zitierfehler außerordentlich bedauere und seither in ihrer Arbeit mit Studierenden und in ihren Publikationen darauf geachtet habe, dass solche Fehler nicht wieder vorkommen“.

09.05.2012: Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät der Universität Potsdam beschließt „für den Fall, dass die Bonner Entscheidung rechtskräftig wird – Frau Mathiopoulos aus der Honorarprofessur zu verabschieden und dem Präsidenten der Universität Potsdam zu empfehlen, ihr den Titel der Honorarprofessorin zu entziehen.“

06.12.2012: Das Verwaltungsgericht Köln weist die Klage gegen die Entziehung ab und befindet, die „Philosophische Fakultät habe zutreffend angenommen, dass die Klägerin eine Täuschung begangen“ sowie „billigend in Kauf genommen“ habe, „dass die Prüfer dem Irrtum unterliegen, dass es sich um eigene Gedanken und Ausführungen handele“.

07.12.2012: Die Rechtsanwälte (Kanzlei RAUE) von Margarita Mathiopoulos zeigen sich in einer Presseerklärung von der Urteilsbegründung nicht überzeugt und kündigen die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Berufung an; Mathiopoulos ihrerseits kritisiert, das Gericht habe sich „nicht wirklich mit meinem Fall auseinandergesetzt“.

16.12.2012: Das VG-Urteil wird Mathiopoulos zugestellt (lt. Urteil OVG NRW v. 10.12.2015).


2013

(zwischen 05. und 11.)01.2013: Das Kölner VG-Urteil vom 06.12.2012 wird in der Rechtsprechungsdatenbank veröffentlicht.

16.01.2013: Margarita Mathiopoulos legt Berufung gegen das Kölner Urteil vom 06.12.2012 ein; dieses sei „rechtswidrig und nicht verfassungskonform“.

ca. 07./08.02.2013: Veröffentlichung von Zuschriften (2012/13) an Margarita Mathiopoulos bzw. ihren Anwalt Wolfgang Kuhla (Kanzlei RAUE) auf der Homepage von Margarita Mathiopoulos

23.07.2013: In der Zeitschrift „Amerikastudien“ erscheint ein rückblickender und bilanzierender Aufsatz von Prof. Dr. Andreas Falke: Der Fall Mathiopoulos.

31.07.2013: Der Bonner „General-Anzeiger“ berichtet, dass lt. Auskunft der Pressestelle des Oberverwaltungsgerichts Münster noch „keine Entscheidung über die Zulassung der Berufung gefallen“ sei.


2015

13.03.2015: „SPIEGEL ONLINE“ berichtet, dass das Oberverwaltungsgericht Münster die Berufung zugelassen hat.
Darüber hinaus referiert der Beitrag konträre Bewertungen des Falles durch Prof. Dr. Wolfgang Löwer (die 1991 gezogenen „Stichproben seien repräsentativ und damit genauso aussagekräftig und verbindlich wie vermehrte Einzelnachweise heute“) und Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz („[1991] Keine Täuschungsabsicht erkennen zu wollen, sei 'willkürlich' und damit rechtswidrig gewesen. Die Vermutung: Womöglich habe damals nicht-wissenschaftliche Rücksichtnahme zu einem milden Urteil geführt.“)

21.03.2015: Im „FOCUS“ wird Margarita Mathiopoulos mit der Aussage zitiert: „Die erneute Aberkennung ist der beabsichtigte Rufmord der gleichen Personen, die meine Arbeit schon vor 24 Jahren mit unlauteren Motiven angegriffen hatten.“

10.12.2015: Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen weist die Mathiopoulos-Klage gegen die Aberkennungsentscheidung der Universität Bonn vom April 2012 ab.
Das Gericht lässt eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zu, die von Mathiopoulos auch angestrebt wird.


2016

(Mitte [vor 19.])01.2016: Das Münsteraner OVG-Urteil vom 10.12.2015 wird in der Rechtsprechungsdatenbank veröffentlicht.


2017

21.06.2017: Das Bundesverwaltungsgericht (Leipzig) weist die Revision gegen das Berufungsurteil von 2015 zurück und erklärt die Aberkennung des Doktorgrads durch die Universität Bonn von 2012 für rechtens.
Der Anwalt von Margarita Mathiopoulos teilt mit, dass diese eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das Urteil erwägt.

Ende Juni [vermutl. 29. oder 30.06.] 2017: Die Inhalte der Internetpräsenzen
http://www.mathiopoulos.de
http://www.mathiopoulos.com
http://www.eagpartners.com
http://www.aspidepartners.com
http://www.aspide.de
von Mathiopoulos sind nicht mehr verfügbar; Fehlermeldung: „404 Not Found“.

24.08.2017: Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.06. wird veröffentlicht.

19.09.2017: Der freie Journalist Dr. Hermann Horstkotte berichtet, dass Mathiopoulos auch nach erfolgter Aberkennung des Doktorgrades und trotz des Beschlusses des Potsdamer Fakultätsrates vom 09.05.2012 weiterhin ihre Honorarprofessur an der Universität Potsdam behält.

29.09.2017: Der freie Journalist Dr. Hermann Horstkotte berichtet, dass Mathiopoulos gegen die Aberkennung ihres Doktorgrades „jetzt“ Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt hat.

24.10.2017: Der freie Journalist Dr. Hermann Horstkotte berichtet, dass Mathiopoulos auch nach erfolgter Aberkennung des Doktorgrades und trotz eines „Vorratsbeschlusses“ der Technischen Universität Braunschweig vom 20.12.2011 vorerst weiterhin ihre dortige Honorarprofessur behält.


2018

03.03.2018: Der freie Journalist Dr. Hermann Horstkotte berichtet, dass das Bundeverfassungsgericht Mathiopoulos' Beschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts „ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen“ habe und Mathiopoulos eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte plane.
Darüber hinaus zitiert er ergänzend aktuelle Auskünfte
• des 1994 um ein Gutachten angefragten Frankfurter Professors Gert Krell
• des ehem. Braunschweiger Dekans Ulrich Menzel zum dortigen Bestellungsverfahren für die Honorarprofessur 1994/95
• des ehem. Potsdamer Dekans Manfred Görtemaker zum dortigen Bestellungsverfahren für die Honorarprofessur 2002.

Anfang Oktober 2018 [Datum bisher nicht näher bestimmbar]: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg lehnt die Beschwerde von Mathiopoulos gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes ab, wie am 11.12.2018 publik wird.
In der Folge beantragt Mathiopoulos eine Auflösung ihrer Honorarprofessur in Potsdam zum Ende des Wintersemesters 2018/19.
Ihr Anwalt Gregor Gysi teilt mit, sie werde „ab Mai 2019 der Einladung zu einer zweijährigen Gastprofessur an einer Universität in Peking folgen“, und kritisiert u.a., seine Mandantin sei Opfer einer „beispiellosen akademischen Jagd“, wobei die „Diffamierung als Person, erfolgreiche Managerin, Unternehmerin und herausragende Wissenschaftlerin im Vordergrund“ gestanden habe; eine „erfolgreiche Frau mit Migrationshintergrund“ sei „immer noch in besonderer Weise Neid und Missgunst ihrer männlichen Konkurrenten ausgesetzt“.

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