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Pressespiegel

2018

Dokumentindex

Nr Dokument    Datum    Quelle
 
003 Horstkotte 2018-05-22 Legal Tribune Online
002 Hebeler 2018-04-18 Juristische Arbeitsblätter
001 Horstkotte 2018-03-03 Legal Tribune Online

Mai

Hermann Horstkotte: Die Notbremse auf der Abfahrt ins akademische Nirgendwo. Verjährungsfrist für Prüfungsbetrug, Legal Tribune Online, 22.05.2018

"Altfälle aus der Zeit vor den DFG-Empfehlungen wurden in München, Göttingen und anderswo ganz im Sinne des Vertrauensschutzes für Doktoranden und Habilitanden erledigt. Andere Fakultäten zeigen sich hingegen heute ganz gnadenlos wie im Falle Schavan oder der Unternehmerin Margarita Mathiopoulos, die 1980 und '86 in Düsseldorf und Bonn ihren Doktor gemacht hatten."

April

Timo Hebeler: Entziehung des Doktorgrades wegen Plagiats, Juristische Arbeitsblätter, Nr. 5/2018, 18.04.2018, S. 399-???

"Der S wurde im Jahre 1986 durch die Philosophische Fakultät der nordrhein-westfälischen Universität U nach Einreichung einer Dissertation der Doktorgrad (Dr. phil.) verliehen. [...] Im Jahr 2011 veröffentlichte die Internetplattform 'VroniPlag' das Ergebnis einer elektronischen Prüfung der Dissertation, wonach ungefähr 47 % der Seiten wörtliche oder umformulierte Übernahmen aus Arbeiten anderer Autoren enthielten, ohne die richtige Quelle anzugeben (Plagiatsstellen). [...] Bekanntheit, Plagiatsfälle aufzudecken, hat [..] die Internetplattform 'VroniPlag' erlangt. Einen solchen Plagiatsfall hat die vorliegende Entscheidung des BVerwG, die die erste dieses Gerichts zu diesem Fragenkreis darstellt, zum Gegenstand. [...] Die Entscheidung [des BVerwG] überzeugt."

März

Hermann Horstkotte: Wissenschaftsplagiat: Ein Menschenrecht auf den Doktorhut?, Legal Tribune Online, 03.03.2018

"Es war der letzte Versuch hierzulande und auch der ging schief: Das Bundeverfassungsgericht (BVerfG) hat, wie Margarita Mathiopoulos gegenüber LTO bestätigte, ihre Beschwerde gegen ein rechtskräftiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen.
[...] Nun sieht die Politikberaterin in einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einen letzten Hoffnungsschimmer, um zu bleiben, was sie ist. [...] Für Mathiopoulos geht es also jetzt um alles, kurz gesagt den 'Prof. Dr.'.
[...] Eindeutiger erklärt Potsdam, 'dass wir eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte abwarten werden. Erst danach ist die Uni wieder am Zuge' - also womöglich erst in ein paar Jahren, wenn die Honorarprofessorin schon das Pensionsalter erreicht hat. Statt Übereilung ist offenbar Geduld angesagt – mittlerweile, seit Wissenschaftsplagiate quasi normal zu sein scheinen und anders als früher kein Medienhype oder politischer Aufreger mehr sind.
[...] Würden dann die damaligen Berufungsverfahren öffentlich erörtert, könnten sich die beiden Unis nur blamieren: Die Plagiatsvorwürfe gegen die Doktorarbeit waren den zuständigen Stellen bekannt, wie sich beteiligte Professoren gegenüber LTO klar erinnern. Massive Bedenken wurden aber mit Gremienmehrheit übergangen."

Dazu ergänzende Forumsbeiträge:

  • Ders.: Stillhaltevereinbarung Prof. M/Uni Potsdam, 07.03.2018 (09:59 Uhr)
"Auf Nachfrage teilt die Uni heute mit: 'Frau Prof. Mathiopoulos hat mit der Universitätsleitung vereinbart, sie über den weiteren Fortgang des Verfahrens und jegliche Versänderungen [sic] der Rechtslage umgehend zu informieren.'"
  • Ders.: O-Ton Potsdam, 04.03.2018 (14:57 Uhr)
"LTO-Leser Prof. Dr. Manfred Görtemaker, damals Dekan an der Uni Potsdam, ergänzt unseren 'sehr fairen Artikel' in einer längeren Mail u.a. so:
' (…) Vielmehr haben wir seinerzeit in Potsdam, nachdem die Bedenken - noch sehr allgemein und keineswegs detailliert belegt - bekannt geworden waren, vor der Entscheidung des Fakultätsrats eine gutachterliche Stellungnahme von einem Kollegen an der Freien Universität Berlin eingeholt, der erklärte, eine Berufung auf eine ordentliche Professur würde er - auch aus wissenschaftlichen Gründen - zwar nicht empfehlen, aber da es hier nicht um eine wissenschaftliche Berufung, sondern 'lediglich' um die Verleihung einer Honorarprofessur 'aus taktischen Gründen' (zur Förderung der Errichtung eines transatlantischen Zentrums für Sicherheitsfragen) gehe, könne man eine entsprechende Entscheidung wohl treffen. Ich habe dies damals im Fakultätsrat so vorgetragen, der dann in diesem Sinne entschieden hat.
[...]
Eine ganz andere Frage ist es, wie man mit der Angelegenheit heute umgeht. Letztlich wird der Fall von uns bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs 'dilatorisch' behandelt, um eventuelle weitere Prozesse - und damit auch weiteres Aufsehen - zu vermeiden. Zudem haben Sie natürlich recht mit Ihrem Hinweis, dass mit der Honorarprofessur ja keinerlei materielle Ansprüche verbunden sind, die gegenüber der Universität bzw. dem Steuerzahler geltend gemacht werden könnten. Wenn es anders wäre, hätten wir spätestens nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Beschwerde von Frau Mathiopoulos nicht anzunehmen, vermutlich anders reagiert.'"
(Anmerkung: Zum erwähnten transatlantischen Zentrum siehe auch #Mathiopoulos_2002a und #Auskunft Görtemaker_2002.)
  • Ders.: Braunschweiger Streitkultur, 03.03.2018 (13:05 Uhr)
"Zu den frühen Bedenkenträgern im Braunschweiger Berufungsverfahren zählte der Frankfurter Prof. Dr. Gert Krell. Er bemerkt im Nachhinein gegenüber LTO: 'Ich habe Herrn (Dekan) Menzel, der mich wegen des Gutachtens angefragt hatte, mündlich und anhand von Dokumenten per Mail davon zu überzeugen versucht, dass die Dissertation von Frau Mathiopoulos ein Plagiat ist und ich sie deshalb für die Honorarprofessur nicht empfehlen kann. (…) Ich warum [sic] damals noch ein sehr junger Professor und vielleicht noch nicht mutig genug; habe auch zu sehr auf die Kraft der Überzeugung durch Fakten vertraut. Im Nachhinein sage ich mir, ich hätte mein Gutachten unbedingt einreichen müssen.' [...]
Prof. Dr. Ulrich Menzel erinnert sich gegenüber LTO u.a. so: ' Die Arbeit der damals mit dem Fall M. befassten Gremien wurde von Anfang an dadurch beeinträchtigt, dass es von Seiten der Befürworter wie der Gegner gezielte Indiskretionen geben hat, über deren Motive man nur spekulieren kann. (…) Im Fall M. war es z.B. so, dass man am nächsten Tag vertrauliche Details aus der Beratung im Senat in der Braunschweiger Presse lesen konnte. Umgekehrt hat jemand die absolut vertraulichen Gutachten Frau M. zukommen lassen, die sie später, ein unerhörter Vorgang, auf ihrer persönlichen Internetseite veröffentlicht hat.'"
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